1. Anmeldevorgang

(Frage: Kann ich mein Kind jederzeit oder nur zu Beginn eines Schulhalbjahres anmelden?)

Jeder Schueler bekommt innerhalb einer Woche seinen kostenlosen Probeunterrichtsplatz. Will der Schueler nach der Probestunde weiter am Unterricht teilnehmen, bekommt er sofort die Moeglichkeit in der darauffolgenden Woche seinen festen Termin wahrzunehmen.

Die Neuanfaenge im Unterricht sind nicht an Quartals- oder Semester- Stichtage geknuepft.

Jeder Schueler kann je nach Leistungsstand (egal ob Anfaenger oder Fortgeschrittener) oder Alter mit dem Unterricht beginnen. 

Fahrgemeinschaften von Schuelern, die von Ihren Eltern gebracht werden muessen, werden bevorzugt behandelt - auch wenn die Schueler in unterschiedlichen Instrumentengattungen unterrichtet werden. ( 1 Schueler Keyboard , 1 Schueler Schlagzeug......)

 


2. Unterrichtsausfall  

(Frage: Muss ich ausgefallene Unterrichtsstunden bezahlen? Gibt es Angebote fuer Ausweichstunden?)

Grundsaetzlich gibt es in unserer Musikschule keine lehrerbedingten Unterrichtsausfaelle, die Sie bezahlen
muessen. (An einigen Musikschulen haben Sie diese Ausfaelle leider drei- bis viermal im Jahr zu
akzeptieren.)

Wir legen Wert darauf, dass lehrerbedingte Unterrichtsausfaelle grundsaetzlich nachgeholt
werden, entweder in den regulaeren Unterrichtszeiten oder in den Ferien. Die Termine werden direkt vom
Lehrer oder seiner Vertretung angeboten.

Schuelerbedingte Unterrichtsausfaelle koennen leider nicht nachgeholt werden. Sonderregelungen koennen z.B. bei Kuraufenthalten oder laengerer Krankheit in Absprache mit der Musikschulleitung vereinbart werden.

 


3. Altersbeschraenkungen

(Frage: Ich moechte, dass mein Kind so frueh wie moeglich Musikunterricht erhaelt. Ab welchem Alter kann ich mein Kind an der Musikschule zum Unterricht anmelden?)

Da erfahrungsgemaeß die für den Musikunterricht noetige Konzentrationsfaehigkeit sowie sensomotorische Koerperbeherrschung bei Kindern in der Regel ab dem 4. Lebensjahr einsetzt, ist eine Unterrichtsaufnahme vor diesem Alter nicht sinnvoll. Fuer Kinder ab 4 Jahren empfehlen wir insbesondere unsere musikalische Frueherziehung.

 


4. Kuendigung

(Frage: Ich moechte den Unterrichtsvertrag kuendigen. Muss ich dabei bestimmte Fristen beachten?)

An unserer Musikschule koennen Sie den Unterrichtsvertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von 12 Wochen kuendigen. Sie muessen keinen Stichtag (z.B. Halb- oder Schuljahresende) beruecksichtigen.